Hinweisgeberschutzgesetz Meldekanal
Interner / externer Meldekanal (Auswahl)
Sie können grundsätzlich frei wählen, ob Sie einen Verstoß intern melden oder sich an eine externe Meldestelle wenden. Sie können damit denjenigen Meldekanal wählen, der sich nach Ihrer Sicht angesichts des Umstandes am besten eignet.
Sollten aus Ihrer Sicht beide Meldekanäle für Ihre Meldung gleichermaßen geeignet sein, möchten wir Sie bitten, zunächst den internen Meldekanal zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass so die Möglichkeit besteht, das Problem intern und voraussichtlich schneller zu lösen.
Nachfolgend die Informationen über die internen und externen Meldestellen.
Interne Meldestelle und Zuständigkeiten
Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, welche für die Entgegennahme und weitere Bearbeitung Ihrer Meinung zuständig ist. Dabei handelt es sich um nachfolgende Personen:
Ombudsperson: Herr Andreas Schaff
Sie haben die nachfolgenden Möglichkeiten wie folgt zu kontaktieren:
Ombudsperson: Herr Andreas Schaff
Telefonnummer: +49 8677 984357
E-Mail:
Anonyme Meldung: Briefkasten
oder
Externe Meldestelle: Bundesamt für Justiz (BfJ)